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16.02.2010
Rechtsanspruch von Kindern - umfassende Reformen gefordert

Der Anstoß für ein radikales Umdenken kommt von ganz oben - vom höchsten deutschen Gericht. Denn beim Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es nicht in erster Linie um Schulranzen, Füller oder private Nachhilfestunden für arme Kinder. Es geht grundsätzlich um die angemessene Teilhabe von Kindern an der Gesellschaft. Dabei haben die Karlsruher Richter die Weichen neu gestellt. Sie haben Kindern einen "eigenständigen Rechtsanspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" zugeschrieben, wie der Familienforscher Hans Bertram von der Berliner Humboldt Universität erläutert. "Mit dem Urteil der Bundesverfassungsrichter ist auch die Grundsicherung der Kinder durch." Nur die Höhe sei noch offen.

"Das Urteil hat eine Diskussion darüber angestoßen, wie Kinder in dieser Gesellschaft platziert werden", sagt Bertram, der auch familienpolitischer Berater der Bundesregierung ist. "Dabei haben die Richter die UN-Kinderrechtskonvention angewandt", freut sich Bertram, Mitglied von UNICEF Deutschland. Hierbei gehe es um Kriterien wie zum Beispiel materielles Wohlbefinden, Gesundheit oder Bildung. Nach Auffassung von Bertram muss in Deutschland jetzt zunächst geklärt werden, wie eine angemessene Teilhabe der Kinder gesichert werden kann. "Die aktuelle, sofortige Debatte über die Verbesserung der materiellen Basis oder Sachleistungen ist vorschnell."

GEW und VBE für umfassende Reform
Bildungs- und Sozialexperten wollen es ohnehin nicht bei einer möglichen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze oder Sachleistungen für Kinder und Jugendliche belassen. Als Konsequenz aus dem Urteil fordern sie eine radikale Reform der Kinderförderung, um mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Mädchen und Jungen zu schaffen. Die Verfassungsrichter wiesen ausdrücklich auf die Gefahr hin, dass junge Hartz-IV-Empfänger später nicht in der Lage sein könnten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.

Rund 1,7 Millionen Kinder beziehen diese Staatshilfe; insgesamt leben laut "Bündnis Kindergrundsicherung" bundesweit rund 2,4 Millionen Kinder in Armut. "Uns graut davor, wenn jetzt warenkorbmäßig und pingelig gefragt wird, was ein Kind genau braucht", sagt die Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marianne Demmer. "Das ganze System ist verkehrt." Die GEW fordert stattdessen eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung und daneben in Kitas, Schulen und Hochschulen eine kostenfreie, umfassende Förderung aller Kinder durch den Staat.

Eine ähnliche Position vertritt der Verband Bildung und Erziehung (VBE). "Es geht jetzt nicht darum, an einzelnen Stellschrauben zu drehen, sondern um eine umfassende Reform. Die große Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft in Deutschland muss durchbrochen werden", sagt VBE-Chef Udo Beckmann.

Bei den Transferleistungen des deutschen Staates an die Familien liegt etwas im Argen. Darauf machte im September 2009 auch der erste Kinderbericht der OECD aufmerksam. Danach gibt Deutschland zwar besonders viel Geld für Kinder aus - Kinderarmut und mangelnde Chancengleichheit sind dennoch stärker verbreitet als in anderen Industrieländern. Nach der Analyse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) investieren die Länder mit weniger Kinderarmut und besseren Bildungschancen mehr Geld in die öffentliche Betreuung vor allem jüngerer Kinder. Der Rat an Deutschland: mehr Betreuung und mehr Ganztagsschulen.

Vorschlag: Elternunabhängige Kindergrundsicherung
In Deutschland landen die Milliarden in mehr als 150 Einzeltöpfen; 40 Prozent der Mittel gehen direkt an die Eltern, in Dänemark und Schweden sind es nur etwa 20 Prozent. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (ehemals Köhler/CDU) will alle familienpolitischen Leistungen im Umfang von 250 Milliarden Euro überprüfen. Das wäre eine Chance, das gesamte System der Kinderförderung zu evaluieren und entsprechend der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zu reformieren.

"Es muss ein chancengleiches und gesundes Aufwachsen aller Kinder durch eine elternunabhängige Förderung des Staates erreicht werden", verlangt Demmer. Es gehe ja nicht nur um die Kinder, die Hartz IV erhalten, sondern auch um arme Kinder, deren Eltern nur knapp aus dem Hilfssystem herausfallen.

Das Bündnis Kindergrundsicherung schlägt vor, anstelle aller bisherigen Transferleistungen jedem Kind pro Monat 500 Euro zu zahlen, die zum Elterneinkommen bei der Steuer addiert werden. Dieses System sei einfacher, transparenter und hole die Kinder "aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von Hartz-IV-Leistungen und der verdeckten Armut" heraus, betonen die Initiatoren, darunter die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Kinderschutzbund und die GEW.

Sowohl Demmer als auch Beckmann wenden sich entschieden gegen Gutscheine für Hartz-IV-Schüler, wie sie nach dem Karlsruher Rich terspruch in die Diskussion gebracht wurden. "Gutscheine führen zur Beschämung der Kinder", betont Beckmann. Das müsse vermieden werden. Zudem gehöre der Ausbau von niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Familien mit zum Reformpaket.

Nach Auffassung von Bertram müssen Reformen auch den Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen einbeziehen. Das Leben der jungen Menschen spiele sich nicht allein in Schule und Familie ab, betont der Mikrosoziologe. "Die Kinder haben auch einen Nachmittag." So werde derzeit in Berlin mit privaten Geldern der Campus der Rütli-Schule zu einem Ort für Kinder umgebaut, an dem sie sich wohlfühlen können. Viele arme Kommunen müssten finanziell besser ausgestattet werden, um solche Aufgaben erfüllen zu können, sagt Bertram auch mit Blick auf die Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Er schlägt zugleich ein neues Finanzierungsmodell vor: einen Wertausgleich zwischen reichen und armen Kommunen. "Ohne die Kommunen geht es nicht", sagt der Familienforscher zur Umsetzung des Rechtsanspruchs von Kindern auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - und zwar jetzt.


Quelle: Ursula Mommsen-Henneberger / dpa
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